Krankenhaushygiene up2date 2012; 07(04): 259-275
DOI: 10.1055/s-0032-1325958
Hygienemaßnahmen
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Neue KRINKO-Empfehlung zu multiresistenten gramnegativen Stäbchen

Heinz-Michael Just
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Publikationsdatum:
11. Dezember 2012 (online)

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Kernaussagen
  • Die weltweit zunehmende breite Resistenz gramnegativer Infektionserreger gegenüber den wichtigsten Antibiotikaklassen stellt eine immer größere Bedrohung der Patienten in medizinischen Einrichtungen dar.

  • Die KRINKO hat aktuell eine Empfehlung „Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen“ veröffentlicht, in der auf der Basis der in der Literatur veröffentlichten Daten Hinweise zum Ableiten von Präventionsmaßnahmen gegeben werden.

  • Die mikrobiologischen Laboratorien werden aufgefordert zwischen 3MRGN- und 4MRGN-Resistenzen gemäß Tab. [ 2 ] zu klassifizieren.

  • Das diagnostische Labor soll dem Einsender auf dem Befund die Klassifizierung als 3MRGN oder 4MRGN mitteilen – Letzteres aufgrund der damit verbundenen therapeutischen Probleme vorab telefonisch.

  • Der Nachweis eines 3MRGN- oder 4MRGN-resistenten Infektionserregers muss in stationären Einrichtungen den Hygieneverantwortlichen sofort mitgeteilt werden, um erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können.

  • Ein Screening auf die beiden Resistenzprofile wird routinemäßig nicht empfohlen, sondern soll auf Risikopopulationen (die im Text näher definiert werden) beschränkt bleiben. Eine Sanierung wird generell nicht empfohlen.

  • Bei Vorliegen von 3 MRGN reichen Basishygienemaßnahmen aus; lediglich in Bereichen mit gefährdeten Patienten (z. B. Transplantabteilungen, Intensivstationen) sollten über die Basishygiene hinausgehende Isolierungsmaßnahmen ergriffen werden.

  • Bei 4MRGN wird in allen Bereichen eine „Isolierung“ empfohlen (s. Tab. [5]).

  • Insbesondere in stationären Einrichtungen wird ein Präventionsprogramm empfohlen, welches neben einer Risikoanalyse und schriftlichen Festlegung der Maßnahmen im Hygieneplan u. a. gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance der Mitarbeiter, eine zielgerichtete Surveillance mit Festlegung der Informationsweitergabe und Regelungen zum Antibiotikamanagement enthalten soll.